Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls in seiner Mobilität eingeschränkt ist und möglicherweise eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benötigt, den führt der erste Weg
zum Arzt. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann es sein, dass Patienten für gewisse Zeit auf ein solches Hilfsmittel angewiesen sind. Viele, aber nicht alle Versorgungen mit Hilfsmitteln sind Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung oder eines anderen Kostenträgers. Damit die Gehhilfe oder der Rollstuhl genehmigt werden kann, ist ein Rezept des behandelnden Arztes erforderlich. Auf diesem kann ein ganz genau bezeichnetes Produkt verordnet sein, manchmal steht darauf zum Beispiel auch einfach nur „Rollstuhl“.
Mit dem Rezept begibt sich der Patient nun in sein Sanitätshaus. Dort nehmen sich die Mitarbeiter gerne und kompetent seiner Bedürfnisse an. Der Kunde wird ausführlich und individuell beraten: Er bekommt, soweit möglich, die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten aufgezeigt. Hierbei sind, wenn wir beim Beispiel des Rollstuhls bleiben, Art und Umfang der behinderung, die Wohnverhältnisse, andere kundenspezifische Anforderungen und natürlich auch die Wirtschaftlichkeit Gesichtspunkte, die berücksichtigt werden müssen. Hat der Kunde seine Wahl getroffen, wird Maß genommen. Selbstverständlich kommen die Mitarbeiter des Sanitätshauses bei Bedarf auch nach Hause.
Nicht immer bekommt der Kunde ein nagelneues Hilfsmittel. Gerade bei Gehhilfen oder Rollstühlen ist es durchaus üblich, zunächst zu prüfen, ob das benötigte Produkt im Lagerbestand des Kostenträgers vorhanden ist. Der Kunde erhält dann entsprechend den jeweiligen Verträgen mit den Kostenträgern ein gebrauchtes, jedoch vollständig funktionstüchtiges Reha-Mittel. Benötigt er es nicht mehr, gibt er es wieder zurück. Selbstverständlich steht es jedem frei, ein neues, moderneres oder komfortableres Produkt auf eigene Kosten anzuschaffen. Auch in diesem Fall wird der Kunde durch Mitarbeiter des Sanitätshauses ausführlich beraten.
Ist das vom Kunden gewünschte gebrauchte Reha-Mittel nicht am Lager, erhält er ein neues. In beiden Fällen kümmert sich das Sanitätshaus um alle erforderlichen Formalitäten.
Ein Kostenvoranschlag wird erstellt und zusammen mit dem Rezept beim Kostenträger zur Genehmigung eingereicht. Erst wenn diese erteilt ist, darf das Reha-Mittel geliefert werden.
Dazu vereinbart das Sanitätshaus mit dem Kunden einen Termin. Vor der Lieferung montieren in der rehatechnischen Werkstatt des Sanitätshauses speziell geschulte Mitarbeiter das Hilfsmittel gemäß den Herstelleranweisungen und führen einen Endfunktionstest durch. Nun bleibt nur noch, dem Kunden das Reha-Mittel – entweder im Geschäft oder bei ihm daheim – zu übergeben. Dabei
wird er umfassend in Funktion und Benutzung eingewiesen und auf mögliche Sicherheitsrisiken bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch aufmerksam gemacht.